In Verbindung setzen
Ich habe derzeit freie Plätze. – Melde dich gerne telefonisch, um mir dein Anliegen kurz mitzuteilen.
Ich arbeite nur mit Selbstzahlern. Keine Abrechnung mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen. Einzelsitzungen: 35€/15 Minuten = 140€/Stunde
Für Fragen, die auf meinen Seiten nicht beantwortet werden, bist du herzlich eingeladen, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Nutze dafür bitte das Kontaktformular oder ruf mich an.
Die Praxis
Soulroots – Raum zu sein
Mareia Claudia Lange
Pinselgraben 6
93476
Blaibach
Deutschland
+49(0)17641626847
Anfrage
Anmeldung
Ich möchte mich anmelden für
- Termine auf Absprache.
- In den Gruppen- und Intensivtherapien gibt es ausschließlich vegetarisches Essen. Solltest du Unverträglichkeiten oder besondere Essgewohnheiten haben, die es zusätzlich zu berücksichtigen gilt, dann teile sie mir hier bitte mit.
Buchung
Nach der Anmeldung sende ich dir eine Mail in der ich dir mitteile, ob es noch freie Plätze gibt.
Wenn es noch Plätze gibt, teile ich dir meine Bankdaten und den Anzahlungsbetrag mit.
Mit Eingang der Anzahlung ist dein Platz verbindlich für dich reserviert.
Hinweise
- Die Anmeldung für Workshops ist erst nach eingegangener Anzahlung gültig
- Ratenzahlung möglich
Nach Absprache kann eine Intensivbegleitung in Raten bezahlt werden. In diesem Fall überweist du mindestens 50% des Betrages VOR Beginn. Der Restbetrag wird zu gleichen Teilen in den folgenden zwei bis drei Monaten fällig. - Barzahlung ist ebenfalls möglich.
- Ich habe KEINE Krankenkassenzulassung – Rechnungen müssen privat bezahlt werden.
Hausbesuche
Ich wohne und arbeite im Bayerischen Wald. In der Regel arbeite ich in meinem Soulroots-Praxisraum in Blaibach, im Landkreis Cham, etwa 1 1/4 Stunden mit dem Auto nordöstlich von Regensburg und telefonisch.
Gelegentlich reise ich auch für die Leitung meiner verschiedenen Workshops und für die Intensivbegleitungen, durch Deutschland, die Schweiz und Italien. Ab und zu bin ich zum arbeiten auch mal in anderen Ländern.
Außer für Einzel-Sitzungen ist es in Ausnahmefällen möglich, dass ich zu Dir/Euch komme, so fern Du/Ihr entsprechende Räumlichkeiten hast/habt und die gemeinsame Arbeit mindestens fünf Tage umfaßt. Wenn Du/Ihr weiter als 500 km entfernt lebst/t, dann komme ich für mindestens eine Woche.
Du übernimmst meine Fahrtkosten, sowie die Kosten für Übernachtung und Verpflegung.